Quartalsversammlungen
Die Quartalsversammlungen
Die Quartalsversammlungen finden viermal jährlich statt, und zwar wenn möglich, jeweils am ersten Freitag eines Quartals. (Januar, April, Juli, Oktober)
Eine Versammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als 50% der Mitglieder anwesend sind.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Anträge die zur Abstimmung kommen sollen, müssen 14 Tage vor dem neuen Quartal bei einem Vorstandsmitglied eingegangen sein.
Zu allen Quartalsversammlungen werden jeweils zwei Fass Bier (30-Liter) ausgeschenkt.
Die anfallenden Kosten hierfür werden aus der Schlumpfkasse gezahlt.
Dieser Betrag wird vom "Geburtstags-Beitrag" jedes Schlumpfes finanziert.